Einzelhandelsverkaufspreis

Einzelhandelsverkaufspreis, Abk. EVP — Preis, zu dem vornehmlich der Einzelhandel die Konsum­güter an individuelle Konsumenten verkauft. So­weit diese bei anderen Institutionen (Industrie, Großhandel) kaufen, wird ebenfalls der Einzelhandelsverkaufspreis be­rechnet. Der Verkauf von Konsumgütern an ge­werbliche und andere Verbraucher (für produktive oder gesellschaftliche Konsumtion) unterliegt ge­setzlich geregelten Beschränkungen; es gelten für sie die -gültigen Einzelhandelsverkaufspreis. Es besteht demnach eine typische, aber keine strenge institutionelle und funktionelle Zuordnung der Einzelhandelsverkaufspreis. Der Einzelhandelsverkaufspreis ist Bestandteil der Verbraucherpreise, er setzt sich aus dem Industrieabgabepreis sowie der Groß- und Einzelhandelsspanne zusammen und widerspiegelt im Prinzip den gesellschaftlich notwendigen Ar­beitsaufwand der Konsumgüter. Der Einzelpreis kann vom gesellschaftlich notwendigen Arbeits­aufwand des Erzeugnisses abweichen. Mit Hilfe der im Industrieabgabepreis enthaltenen produkt- gebundenen Stützung bzw. produktgebundenen Abgabe werden die preisbildenden Faktoren be­rücksichtigt, die unter bestimmten Bedingungen zu einer Inkongruenz zwischen Wert und Preis führen und das Niveau der Einzelhandelsverkaufspreis bestimmen. Es sind dies lang- oder kurzfristige Veränderungen zwischen Angebot und Nachfrage, die Gebrauchswertrela­tionen und das Gebrauchswertniveau sowie soziale Faktoren. Die Entwicklung der Einzelhandelsverkaufspreis vollzog sich in drei Etappen: nach 1945 galt ein absoluter Preis­stopp in Verbindung mit umfangreichen admini­strativen Maßnahmen (Rationierung) zur Siche­rung der Versorgung der Bevölkerung auf der Grundlage eines nachkriegsbedingt niedrigen Pro­duktionsniveaus und einer aufgeblähten Geldzir­kulation; b) in Verbindung mit einer Währungs­reform wurden die Einzelhandelsverkaufspreis 1948/49 neu geordnet. Es galten niedrige Preise für rationierte Konsumgüter und ein höheres Preisniveau (sogen. HO-Preise) für den freien Verkauf sonst bewirtschafteter Waren. Das hohe Preisniveau wurde entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten schritt­weise abgebaut und zahlreiche Preissenkungen fanden statt; c) 1958 konnte, unter Berücksichti­gung der damals bestehenden Einkommensverhält­nisse und dem sich entwickelnden Warenfonds, das doppelte Preisniveau aufgehoben und die Einzelhandelsverkaufspreis vereinheitlicht werden. Danach wurden alle An­strengungen auf die Sicherung stabiler Preise ge­richtet; geringfügige Preissenkungen und Preis­erhöhungen glichen sich im Wesentlichen aus. Auf dem VHI. und IX. Parteitag wurde die Politik stabiler Preise nachdrücklich bekräftigt. Gemäß Beschluß über die Bestätigung der Ver­braucherpreise für Konsumgüter (17. 11.71) wur­den zur Sicherung der Stabilität der Verbraucher- preise differenzierte Maßnahmen eingeleitet. Dazu gehören die Planung der Einzelhandelsverkaufspreis einschl. der Preis­gruppenanteile, insbesondere für die unteren Preisgruppen, die Anwendung neuer Grundsätze für die Bildung der Einzelhandelsverkaufspreis und ihre zentrale Bestä­tigung sowie die Analyse ihrer Entwicklung und eine straffe Kontrolle. Die Politik stabiler Ver­braucherpreise ist in Verbindung mit der bedarfs­gerechten Versorgung Bestandteil des sozialpoliti­schen Programms. Für die Sicherung die­ser Preise wendet der sozialistische Staat jährlich Milliardensummen (1975 ca. 15 Md. M) auf. Die Politik stabiler Verbraucherpreise verlangt ange­sichts veränderter außenwirtschaftlicher Situation hohe Leistungen_ aller Werktätigen bei der Intensivierung des Reproduktionsprozesses. Die Einzelhandelsverkaufspreis werden in die Entwicklung des Lebens­niveaus des Volkes eingeordnet, wobei die spezifischen fördernden oder hemmenden Im­pulse auf das Verhalten der Konsumenten, die durch die verschiedenen Maßnahmen der Realeinkommensentwicklung ausgelöst wer­den, zu berücksichtigen und zu koordinieren sind. Es ist stets genau zu prüfen, wie die Mittel zur Steigerung des Lebensniveaus ökonomisch und sozialpolitisch effektiv eingesetzt werden können. Die Planung der E. trägt der Komplexität der Entwicklung des Lebensniveaus Rechnung. Es werden in der Planungsordnung sowohl die Grund­sätze der Preisbildung und die Prinzipien der Preisstabilität festgelegt, als auch die Anforderun­gen der Preispolitik in den sie tangierenden Pla­nungsabschnitten verankert (Warenfondsentwick­lung, Währungsstabilität, Realeinkommensent­wicklung, Staatshaushalt usw.). Die Bildung der Einzelhandelsverkaufspreis erfolgt entsprechend den Grundsätzen der Preisbildung für neue und weiterentwickelte Er­zeugnisse, welche die preisbildenden Faktoren berücksichtigen, auf der Grundlage von Preis­anträgen bzw. mit Hilfe von Handelspreiskata­logen und Preislisten. Die Bildung der Einzelhandelsverkaufspreis ergibt sich auf dem Wege der Rückrechnung durch die Einordnung in das bestehende Sortiment. Die Entscheidung über die Höhe des Einzelhandelsverkaufspreis beruht auf der Preiskalkulation, auf Gebrauchswertverglei­chen, auf Analysen des Bedarfs und der Pro­duktionsmöglichkeiten, auf der Einschätzung der Wirkung sich ergebender Preisrelationen sowie der Berücksichtigung politischer und sozialer Aspekte. Die Preisbeiräte, die bei der Festlegung des Preises mitwirken, sichern zusammen mit den Preisbildungsorganen die Preispolitik des sozia­listischen Staates.