Einziehungsauftrag

Einziehungsauftrag — im Postscheck- und Post­spargirodienst für Betriebe zulässiger Auftrag, mit Zustimmung der Zahlungspflichtigen von deren Konto beim Postscheckamt Beträge abzubuchen und auf das eigene Postscheckkonto gutzuschreiben. Einziehungsauftrag (Einzel- oder Sammelaufträge) werden gebührenfrei ausgeführt.