Einzugsbereich

Einzugsbereich — durch ökonomische und territo­riale Bedingungen objektiv oder administrativ begrenztes Gebiet, auf das sich die Tätigkeit eines Handelsorgans (Betrieb, Niederlassung, Verkaufs­stelle) bzw. eines Verarbeitungsbetriebes erstreckt, z. B. hinsichtlich des Kaufs landwirt­schaftlicher Erzeugnisse (Molkerei, Großhandels­betrieb usw.) oder der Versorgung von Bedarfs­trägern (Einzelhandel und Großverbraucher) und von unmittelbaren Verbrauchern mit Konsum­gütern.