Einzugspreis

Einzugspreis — im Kapitalismus angewandte, mit einem Einzugsbereich gekoppelte Preisform. Grundgedanke des Einzugspreises ist, durch Bindung von Lieferanten bzw. Abnehmern, die in diesem Falle unter regionalen Gesichtspunkten steht, Ge­schäfts- und/oder Produktionskontinuität aus Sicht der bestmöglichen Profiterzielung zu sichern. Die Preisbindung erfolgt vorrangig unter Ausnut­zung der regionalen Monopolstellung des Auf­bzw. Verkäufers bei differenzierter Berücksichti­gung der jeweiligen Marktentfernung. Einige ty­pische Einzugspreis sind: a) ein Preis für Agrarerzeugnisse zur industriellen Weiterbe- oder verarbeitung, der im Einzugsgebiet eines Hauptabnehmers (Zuc­kerfabrik, Molkerei oder Obst- und Gemüsever­wertungsbetrieb) gleich ist und nur nach der Trans­portpreisstellung differenziert wird; b) ein nach territorialen Einzugsgebieten gestaffelter Preis für industriell zu verarbeitende Agrarerzeugnisse, der die unterschiedlichen Frachtkosten zum Haupt­absatzmarkt berücksichtigt; c) ein nach territoria­len Einzugsgebieten gestaffelter Preis unter Be­rücksichtigung der objektiv bedingt unterschiedlichen Produktionskosten (Gebirgslagen, Niede­rungen). Die für den Einzugspreis geltenden Einzugsgebiete sind nach Orten festgelegt. Der Einzugspreis ist nicht mit dem Zonenpreis identisch.