Elementarschadenversicherung

Elementarschadenversicherung — Versicherung, die Schäden an Sachen infolge Einwirkung von Elementarereignissen zum Gegenstand hat. Der Versicherungsschutz kann sich entweder auf ein Elementarereignis erstrecken (z. B. Hagelver­sicherung oder Sturmschadenversicherung) oder auf eine Kombination mehrerer Ele­mentargefahren. Im engeren Sinne bezeichnet man solche Versicherungen als Elementarschadenversicherung, bei denen mehrere Elementarereignisse in den Versicherungsschutz einbezogen sind. Mit der Einführung komplexer Versicherungsformen für die sozialistische Wirt­schaft sowie für das persönliche Eigentum der Bürger hat die Elementarschadenversicherung als Bestandteil dieser Versiche­rungsformen in  an Umfang und Be­deutung gewonnen. Sie wird in erheblichem Um­fang für Grund- und Umlaufmittel, lebendes In­ventar und Bodenerzeugnisse sowie für das Ei­gentum der Bürger an Gebäuden, Hausrat, Kraft­fahrzeugen u. a. im Rahmen von Pflicht- und frei­willigen Versicherungen gewährt.