Emission- und Girobanken

Emission- und Girobanken — Banken, die die Regulierung des Geld­umlaufs, die Aufgaben eines Kassenvollzugsor­gans der Haushalte und die Refinanzierung der anderen Kreditinst. durchzuführen hatten. 1948 wurde als Spitzeninst. die Deutsche Emissions- und Girobank gegr., aus der die Deutsche Noten­bank hervorging. Die Emission- und Girobanken der Länder wurden 1950 zusammen mit den Landeskreditbanken in die damalige Deutsche Notenbank eingegliedert. Staatsbank der Deutschen Demokratischen Repu­blik.