Energiebedarf

Energiebedarf — Bedarf der produktiven, gesell­schaftlichen und individuellen Konsumenten an den verschiedenen Energieformen (Elektroener­gie, Gas, Wärme). Man unterscheidet a) Wär­mebedarf der Industrie für die Durchführung von technologischen Prozessen (Schmelzen, Glühen usw.) sowie der Landwirtschaft und der Bevölke­rung für Koch- und Heizzwecke; b) Bedarf an mechanischer Energie für den Betrieb von Maschinen, Fahrzeugen und Aggregaten, unterteilt nach ortsfesten und ortsveränderlichem Energiebedarf; c) Energiebedarf für die Durchführung chemischer Prozesse; d) Energiebedarf für Beleuchtungszwecke und Nachrichtenüber­tragung. — Ausgangspunkt für die Ermittlung des Energiebedarfs sind die grundlegenden Ziele der gesamten Volkswirtschaft und die daraus abgeleiteten Normative und Kennziffern des Energiever­brauchs. Der Energiebedarf der Industrie wird im Rahmen des in jedem Industriebetrieb auszuarbeitenden Energieplanes auf der Grundlage von Energiever­brauchsnormen ermittelt.