Energiebilanz

Energiebilanz — Gegenüberstellung von Ener­gieaufkommen und Energieverwendung (einschl. Verluste). Die Energiebilanz gilt für einen bestimmten Be­reich, z.B. für einen Betrieb oder ein Territorium, und für einen bestimmten Zeitabschnitt, z. B. für ein Jahr. Nach der Aufgabenstellung werden ver­schiedene Arten von Energiebilanz unterschieden: a) Gesamt­energiebilanz, in der die Rohenergieförderung zuzüglich des Energieimports bzw. -bezugs und der Lagerbestandsverminderung sowie die Gebrauchs- bzw. Nutzungsenergie zuzüglich des Energieexports oder der Energieabgabe, der La­gerbestandsvermehrung sowie der Abgänge (z. B. Verluste) erfasst werden. b) Energieträgerbilanz, in der das Aufkommen an einem Energieträger und dessen Verwendung (einschl. Verluste) gegenüber­gestellt werden. Der Energieträger, z. B. Braun- kohle, Steinkohle, Gas, wird in natürlichen Maßeinheiten (t, kg oder Norm-m3 usw.) erfasst. Die Energieträgerbilanz stellt die im Bereich der Eigenerzeugung, Förderung und Umwandlung von Energieträgern bestehenden Verflechtungen (Energieverflechtung) dar. Aus der Energieträger­bilanz lassen sich die Wechselwirkungen zw. wirtschaftlicher Energieanwendung und Gesamt­wirtschaftlichkeit erkennen. c) Energieförderungs­bilanz, die dazu dient, die Gewinnung und För­derung von Rohenergie, deren Transporte, Lage­rung oder Speicherung zu bilanzieren. d) Energieumwandlungsbilanz, die die Umwandlung von Energieträgern in andere Energieträger, deren Transporte und die Lagerung oder Speicherung von künstlichen Energieträgem bilanziert. — In der Energiebilanz  wird vor allem die Energieträgerbilanz mit hoher ökonomischer Effektivität angewandt. Energiewirtschaft