Energieplan

Energieplan — Plan des Planteiles Ökonomische Materialverwendung des betrieblichen Jahres- und Fünfjahrplanes (Jahresplanung, betriebliche, Fünfjahrplanung, betriebliche). Im Energieplan werden geplant: Kennziffern des Energieverbrauchs, Er­zeugung und Verbrauch nach Energieträgern, Energieumwandlung, Bedarf und Leistung an Elektroenergie und Gasen, Verbrauch an festen und flüssigen Brennstoffen (gegliedert nach Sorten und Quartalen). Der Energieplan wird auf der Grundlage technisch-ökonomischer Kennziffern und Normen des Energieverbrauchs erarbeitet. Diese orientie­ren auf eine rationelle Energieanwendung bei der Durchführung der Produktion. Zur Ausarbeitung des Energieplans erhalten die Betriebe die staatliche Plankennziffer Energieintensität in der Unter­gliederung nach Gebrauchsenergieintensität und Elektroenergieintensität. Als Anlage zum Entwurf des Energieplans übergeben die Betriebe den übergeordneten Organen sowie dem zuständigen Energieversor­gungsbetrieb Programme zur Durchsetzung der rationellen Energieanwendung. Für die Aufstel­lung des Energieplans und für seine Einhaltung ist im Betrieb die vom Betriebsdirektor beauftragte Energie­wirtschaftsstelle bzw. der Energiebeauftragte verantwortlich.