Energiewirtschaft

Energiewirtschaft — komplexer Bereich der Ge­sellschaft, der die Bereiche Energieversorgung und Energieanwendung umfasst. Die Energieversor­gung ist jener Bereich der Volkswirtschaft, der durch eine effektive Gewinnung der Rohenergie, ihre wirtschaftliche Umwandlung, Fortleitung und Verteilung sowie durch die Bereitstellung von Gebrauchsenergie den Bedarf an Nutzenergie zu befriedigen hat. Die Energieanwendung ist die energetische und nichtenergetische Nutzung von Energieträgern. Energetische Nutzung ist der Ein­satz der Energieträger als Gebrauchsenergie, Hilfsenergie und Umwandlungsenergie. Nicht­energetische Nutzung ist z: B. die stoffwirtschaft­liche Nutzung. Die Energiewirtschaft bildet eine entscheidende Grundlage für die Durchsetzung des wissenschaft­lich-technischen Fortschritts sowie für die In­tensivierung in allen Bereichen der Volkswirt­schaft. Daher kommt der planmäßigen, kontinuier­lichen sowie sortiments- und qualitätsgerechten Versorgung der Wirtschaft und der Bevölkerung mit Elektroenergie, Fernwärme, Kraftstoffen und Brennstoffen bes. Bedeutung zu. Die wachsenden Aufgaben bei der Bereitstellung von Brennstoffen und Energie erfordern die maximale Nutzung der eigenen Roh- und Brennstoffressourcen. Darüber hinaus werden Energieträger in Form von Erdöl, Erdgas und Kohle in großem Maße importiert. Damit werden der Bedarf der Bevölkerung an Energie gedeckt und ein planmäßiges Wachstum sowie die Intensivierung aller Zweige der Volks­wirtschaft gesichert. Die Deckung des wachsenden Energiebedarfs erfordert einerseits die Erweite­rung der Kapazitäten für die Energiegewinnung und andererseits die rationelle Energieanwendung. — Wichtige Aufgaben der Energiewirtschaft sind a) Anwendung und effektive Nutzung neuer Technologien und Anlagen zur umfassenden Rationalisierung aller Prozesse der Gewinnung und Umwandlung, des Transports und der Anwendung der Energieträger; b) Erhöhung der Effektivität der Grundfonds in der Energiewirtschaft durch Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit und hohe Auslastung der vorhandenen Geräte und Anlagen; c) Erhöhung der Effektivität der In­vestitionen in der Energiewirtschaft durch Senkung der Investi­tionskosten, Verkürzung der Bauzeiten und Ein­haltung der projektierten Parameter; d) Steigerung der Arbeitsproduktivität in der Instandhaltung, im Transport und bei den Lagerprozessen der Energiewirtschaft; e)  weitere Vertiefung der sozialistischen ökono­mischen Integration bei der Vorbereitung und Errichtung neuer Energieanlagen sowie gemein­same Erschließung von Energieressourcen; f) Verbesserung der Effektivität der Energieum­wandlung und die Senkung von Umwandlungs­und Vertragungsverlusten; g) bessere Nutzung der Sekundärenergie, vor allem der Abwärme; h) Einhaltung der Normative für die Wärmedäm­mung und Regelung der Wärmezufuhr bei der Beheizung von Wohnungen, Industrie- und Ge­sellschaftsbauten; i) Erhöhung des energetischen Wirkungsgrades in industriellen Energiean­wendungsanlagen; j) Nutzung der Wärme-Kraft­Kopplung. Die Sicherung der Energieversorgung. der Volkswirtschaft ist eine verantwortungsvolle Aufgabe der Staats- und Wirtschaftsorgane. Die staatlichen Organe und Betriebe der Energiewirtschaft haben a) den Energiebedarf langfristig zu planen, b) die Gewinnung und den Transport der Energieträger entsprechend den staatlichen Plänen zu sichern, c) den Energieplan auszuarbeiten und abzurech­nen sowie die Plankennziffern aufzuschlüsseln, eine hohe volkswirtschaftliche Effektivität der betrieblichen Energiewirtschaft zu gewährleisten. e) die Initiative der Werktätigen im sozialistischen Wettbewerb auf die energiewirtschaftlichen Auf­gaben zu lenken, f) volkswirtschaftlich begrün­dete Vorräte an festen und flüssigen Brennstoffen zu sichern, g) die energiewirtschaftlich vorbildlich arbeitenden Betriebe zu fördern, h) den wissen­schaftlich-technischen Fortschritt bei der Her­stellung von Anlagen und Bauwerken zur Energieumwandlung und -fortleitung zu gewähr­leisten. — Die Energiewirtschaft wird durch das Ministerium für Kohle und Energie einheitlich geleitet. — Die Energiewirtschaft ist einbezogen in die sozialistische ökonomische Integration. Die XXX. Tagung des Rates für Gegenseitige Wirt­schaftshilfe beschloss u. a. das Programm für die Zusammenarbeit in den Brennstoff-, Energie- und Rohstoffzweigen. Dadurch wird die zuverlässige Versorgung der sich dynamisch entwickelnden Wirtschaft der Mitgliedsländer des RGW mit Energieträgern und Elektroenergie gewährleistet. Dieses Programm wird durch Konzentration um­fangreicher Investitionen, Vereinigung der ma­teriellen und finanziellen Ressourcen interessierter RGW-Länder, rationelle Standortverteilung energie- und materialintensiver Produktion, weitere Erschließung von Lagerstätten aller Brennstoff­arten, beschleunigte Entwicklung von  Methoden zur Gewinnung neuer Energiequellen sowie durch Entwicklung der Kernenergetik realisiert. Das internationale Verbundnetz, die Erdölleitung „Freundschaft" und die Erdgastransitleitung ;,Nordlicht" sind Ausdruck der Zusammenarbeit der RGW-Länder auf dem Gebiet der Energiewirtschaft Energieverbundsysteme werden in zunehmendem Maße weiter ausgebaut und sind eine wichtige Grundlage für eine stabile Versorgung der RGW- Länder mit notwendigen Energieträgern.