Entlastung
Entlastung — Beschluss der Volksvertretungen in (Volkskammer, Bezirkstag, Kreistag usw.), dass der Ministerrat bzw. Rat des örtlichen Staatsorgans die Haushaltswirtschaft planmäßig und auf der. Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen bzw. der Beschlüsse der entsprechenden Volksvertretung durchgeführt hat. Die Entlastung setzt die Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft durch die Staatliche Finanzrevision voraus.

