Entlastung

Entlastung — Beschluss der Volksvertretun­gen in (Volkskammer, Bezirkstag, Kreis­tag usw.), dass der Ministerrat bzw. Rat des ört­lichen Staatsorgans die Haushaltswirtschaft plan­mäßig und auf der. Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen bzw. der Beschlüsse der ent­sprechenden Volksvertretung durchgeführt hat. Die Entlastung setzt die Bestätigung der Ordnungsmäßig­keit der Haushaltswirtschaft durch die Staatliche Finanzrevision voraus.