Entlastungsbeweis

Entlastungsbeweis — Recht Nachweis von Um­ständen durch einen Verpflichteten, die begrün­den, dass er trotz fehlender oder unzulänglicher Pflichterfüllung nicht verpflichtet ist, die für die­sen Fall vorgesehene Sanktion zu leisten. In der Regel bezieht sich der Nachweis darauf, dass der Verpflichtete alles für die Pflichterfüllung Erfor­derliche getan hat oder darauf, dass die Pflicht­verletzung durch Umstände verursacht wurde, die er nicht abwenden konnte. Nach den jeweiligen gesellschaftlichen Erfordernissen und Bedingun­gen ist rechtlich abgegrenzt, a) ob ein Entlastungsbeweis zugelas­sen oder ausgeschlossen ist; b) unter welchen Voraussetzungen ein Entlastungsbeweis als geführt anerkannt wird; c) ob ein Entlastungsbeweis die Verantwortlichkeit und damit alle Sanktionen ausschließt oder nur ein Frei­werden von bestimmten Sanktionen, insbes. von Vertragsstrafe und Schadenersatz, begründet. — Der Entlastungsbeweis ist von Bedeutung, wenn eine Sanktions­forderung keinen Nachweis des Verschuldens des Verpflichteten durch den Fordernden vor­aussetzt.