Entlastungsbeweis
Entlastungsbeweis — Recht Nachweis von Umständen durch einen Verpflichteten, die begründen, dass er trotz fehlender oder unzulänglicher Pflichterfüllung nicht verpflichtet ist, die für diesen Fall vorgesehene Sanktion zu leisten. In der Regel bezieht sich der Nachweis darauf, dass der Verpflichtete alles für die Pflichterfüllung Erforderliche getan hat oder darauf, dass die Pflichtverletzung durch Umstände verursacht wurde, die er nicht abwenden konnte. Nach den jeweiligen gesellschaftlichen Erfordernissen und Bedingungen ist rechtlich abgegrenzt, a) ob ein Entlastungsbeweis zugelassen oder ausgeschlossen ist; b) unter welchen Voraussetzungen ein Entlastungsbeweis als geführt anerkannt wird; c) ob ein Entlastungsbeweis die Verantwortlichkeit und damit alle Sanktionen ausschließt oder nur ein Freiwerden von bestimmten Sanktionen, insbes. von Vertragsstrafe und Schadenersatz, begründet. — Der Entlastungsbeweis ist von Bedeutung, wenn eine Sanktionsforderung keinen Nachweis des Verschuldens des Verpflichteten durch den Fordernden voraussetzt.

