Entscheidung

Entscheidung — Prozess oder Ergebnis der Auswahl und verbindlichen. Festlegung einer zu realisieren­den Handjung aus mehreren möglichen Handlun­gen. Als Prozess aufgefasst wird die Entscheidung auch als Entscheidungsfindung oder als Entschlussfassung (vor allem in der Militärwissenschaft) bezeichnet. Als Ergebnis aufgefasst wird die Entscheidung bei Ein­zelentscheidungen auch als Entschluss und bei Kollektiventscheidungen auch als Beschluss be­zeichnet (Beschlüsse von Partei, Volkskammer usw.). Durch Entscheidung werden Erkenntnisse in bewusstes Handeln umgesetzt. Entsprechend seinen Kennt­nissen, Überzeugungen, Interessen und den ge­gebenen objektiven Bedingungen entscheidet sich der Mensch für diese oder jene Handlungsmöglich­keit, für dieses oder jenes Verhalten. Die Spezifik der Leitungsentscheidungen in der sozialistischen Wirtschaft besteht darin, dass sie die Arbeit von Menschen bzw. Kollektiven in der Wirtschaft und damit den gegenwärtigen Ablauf und die künftige Entwicklung des Reproduktionsprozesses steuern. Der Verlauf und die Effektivität des Reproduk­tionsprozesses sind in hohem Maße von der Qualität der Entscheidung abhängig. Wesentliches Merkmal effektiver Entscheidung ist, dass durch sie der Reproduktionsprozess in Übereinstimmung mit den ökonomischen Gesetzen, mit den ökonomischen Notwendigkeiten der Gesellschaft gebracht wird. In den Beschlüs­sen der Partei und den Entscheidung der Leitungsorgane spiegelt sich das Ringen der sozialistischen Ge­sellschaft um die bestmögliche Ausnutzung der Entwicklungsgesetze dieser Gesellschaft wider. Die Klassiker haben die bewusste Leitung und damit auch die Entscheidung im Sozialismus in untrennbarem Zusammenhang mit der Beherrschung objektiver Gesetzmäßigkeiten dargestellt. „Nicht in der ge­träumten Unabhängigkeit von den Naturgesetzen liegt die Freiheit, sondern in der Erkenntnis dieser Gesetze, und in der damit gegebnen Möglichkeit, sie planmäßig zu bestimmten Zwecken wirken zu lassen... Freiheit des Willens heißt daher nichts andres als die Fähigkeit, mit Sachkenntnis ent­scheiden zu können." Ökonomische Gesetze determinieren die Leitungsentscheidungen keineswegs vollständig. Leitungsentscheidungen setzen Sachkenntnis über alle Gesetzmäßigkeiten voraus, die in ihrem Zusammenwirken Funktion und Entwicklung des geleiteten Systems beeinflussen. Weiterhin sind bei Leitungsentscheidungen die bes., einzelnen und zufälligen Bedingungen der Entscheidungs­situation zu berücksichtigen. Daher kommt es bei der Entscheidungsfindung darauf an, die von der Wissenschaft vermittelten Erkenntnisse über die wesentlichen Zusammenhänge der Prozesse schöpferisch mit der Analyse der konkreten Ent­scheidungssituation zu verbinden, um die Pro­blemursachen und wirksame Maßnahmen zur Lösung des Problems zu finden. Die Qualität der Entscheidung ist also wesentlich von der Qualifikation, der politischen Bewusstheit und der Erfahrung der am Entscheidungsprozeß Beteiligten abhängig. Sie hängt ebenso von der bewussten Beherrschung psychologischer und sozialpsychologischer Fakto­ren und Gesetzmäßigkeiten ab, die im Entschei­dungsprozeß wirken.