Entscheidungsprozeß
Entscheidungsprozeß — Verlauf der Vorbereitung und des Fällens von Entscheidungen, Gesamtheit von Tätigkeiten bzw. System von Funktionen (auch Etappen, Phasen, Operationen bzw. Arbeitsstufen genannt), durch die eine mehr oder weniger ungewisse Ausgangssituation mit einem oder mehreren Entscheidungsproblemen bzw. -aufgaben in den Entschluss bzw. Beschluss überführt wird. Die hauptsächlichen Funktionen sind: a) Problemerkenntnis, b) Zielstellung, c) Suche von Varianten (Problemlösungen), d) Bewertung der Varianten, e) Entschluss (Beschluss). Die Problemerkenntnis beinhaltet erstens die Problemstellung, mit der eine Abweichung zw. Ergebnissen und Zielen festgestellt wird. Sie kann psychologisch gesehen mit einer Konfliktspannung verbunden sein. Nach der sich anschließenden präzisen Problemformulierung erfolgt eine Wichtung der formulierten Probleme und die Vorentscheidung, ob ein Problem gelöst werden soll oder nicht. In einer Standardsituation (Entscheidung) wird der Entscheidungsprozeß nach eventuell notwendigen Abstimmungen mit dem Entschluss beendet. In den anderen Situationen wird die Problemerkenntnis mit einer vertiefenden Problemanalyse fortgesetzt und mit der Abbildung der Ausgangssituation abgeschlossen. Die Zielstellung umfasst die Bestimmung, Ordnung, Bewertung und Auswahl der Ziele, die Bestimmung der Kriterien, nach denen der Grad der Zielerfüllung gemessen oder bewertet wird, und die Formulierung des Anspruchsniveaus für jedes Ziel. Zur. Zielstellung gehört ferner eine Rückkopplungsfunktion, die Zielanpassung, die gegebenenfalls nach der Bewertung der Varianten eingeschaltet wird. Die Suche von Varianten erfolgt meist in zwei Etappen: beschränkte und erweiterte Suche. Sie ist eine vorwiegend schöpferische Tätigkeit, wobei der schöpferische Charakter bei der Wiederverwendung bekannter Varianten am geringsten ist, mit ihrer Modifikation und Anpassung zunimmt und mit der Ausarbeitung neuer Varianten seine höchste Ausprägung erreicht. Die Bewertung der Varianten beinhaltet die Bestimmung der Ergebnisse jeder Variante und der Wahrscheinlichkeiten des Eintretens der Ergebnisse sowie den Vergleich und die Rangordnung der Varianten. An der Spitze dieser Rangordnung stehen die Vorzugsvarianten. Die endgültige Entscheidung wird mit der Auswahl der besten Variante eingeleitet, mit ihrer Beratung und mit verschiedenen Abstimmungen fortgesetzt und mit dem Beschluss gefällt. Mit dem Entschluss ist zugleich der Entscheidungsprozeß abgeschlossen, mit ihm bestätigt der Leiter die abgestimmte Variante und über- nimmt die volle Verantwortung für sie und für alle damit verbundenen Folgen. Der Entscheidungsprozeß ist Teil des Leitungsprozesses, letzterer wird nach dem Entschluss mit Funktionen fortgesetzt, die vor allem die Planung und Organisation der Durchführung, die Einwirkung auf die Kollektive, die Kontrolle, Abrechnung und Analyse umfassen. Neben dem Entschluss als Endergebnis des Entscheidungsprozeß werden in diesem zahlreiche wichtige Vorentscheidungen gefällt, die die Erkenntnisgewinnung, die Herstellung der Interessenübereinstimmung und damit die Güte des Entschlusses beeinflussen. Der Entscheidungsprozeß ist primär ein durch subjektive und objektive Bedingungen bestimmter, individueller oder kollektiver Arbeitsprozess, der über individuelle psychische Prozesse vermittelt wird. Der Entscheidungsprozeß ist zugleich eine Einheit von Erkenntnis- und Willensprozess. Insbes. mit dem Entschluss ist eine willensmäßige Identifikation verbunden, wozu die sozialistischen Produktionsverhältnisse die aktive Mitwirkung der Werktätigen am Entscheidungsprozeß verlangen. Ferner ist der Entscheidungsprozeß ein Informationsprozess. Wesentliche Beiträge zur Verbesserung der Entscheidungsprozeß werden durch die Nutzung von Erkenntnissen und Methoden der Operationsforschung, Kybernetik, Systemanalyse und Heuristik sowie der Sozialpsychologie, Psychologie und Soziologie geleistet. Für die Informationsgewinnung und -verarbeitung erhält im Entscheidungsprozeß die elektronische Datenverarbeitung (EDV) wachsende Bedeutung.
