Entscheidungsprozeß

Entscheidungsprozeß — Verlauf der Vorbereitung und des Fällens von Entscheidungen, Gesamtheit von Tätigkeiten bzw. System von Funktionen (auch Etappen, Phasen, Operationen bzw. Arbeits­stufen genannt), durch die eine mehr oder weniger ungewisse Ausgangssituation mit einem oder mehreren Entscheidungsproblemen bzw. -auf­gaben in den Entschluss bzw. Beschluss überführt wird. Die hauptsächlichen Funktionen sind: a) Pro­blemerkenntnis, b) Zielstellung, c) Suche von Varianten (Problemlösungen), d) Bewertung der Varianten, e) Entschluss (Beschluss). Die Pro­blemerkenntnis beinhaltet erstens die Problemstel­lung, mit der eine Abweichung zw. Ergebnissen und Zielen festgestellt wird. Sie kann psycho­logisch gesehen mit einer Konfliktspannung ver­bunden sein. Nach der sich anschließenden prä­zisen Problemformulierung erfolgt eine Wichtung der formulierten Probleme und die Vorentschei­dung, ob ein Problem gelöst werden soll oder nicht. In einer Standardsituation (Entscheidung) wird der Entscheidungsprozeß nach eventuell notwendigen Abstimmungen mit dem Entschluss beendet. In den anderen Si­tuationen wird die Problemerkenntnis mit einer vertiefenden Problemanalyse fortgesetzt und mit der Abbildung der Ausgangssituation abgeschlos­sen. Die Zielstellung umfasst die Bestimmung, Ordnung, Bewertung und Auswahl der Ziele, die Bestimmung der Kriterien, nach denen der Grad der Zielerfüllung gemessen oder bewertet wird, und die Formulierung des Anspruchsniveaus für jedes Ziel. Zur. Zielstellung gehört ferner eine Rückkopplungsfunktion, die Zielanpassung, die gegebenenfalls nach der Bewertung der Varianten eingeschaltet wird. Die Suche von Varianten er­folgt meist in zwei Etappen: beschränkte und er­weiterte Suche. Sie ist eine vorwiegend schöpfe­rische Tätigkeit, wobei der schöpferische Charak­ter bei der Wiederverwendung bekannter Varian­ten am geringsten ist, mit ihrer Modifikation und Anpassung zunimmt und mit der Ausarbeitung neuer Varianten seine höchste Ausprägung er­reicht. Die Bewertung der Varianten beinhaltet die Bestimmung der Ergebnisse jeder Variante und der Wahrscheinlichkeiten des Eintretens der Ergeb­nisse sowie den Vergleich und die Rangordnung der Varianten. An der Spitze dieser Rangordnung stehen die Vorzugsvarianten. Die endgültige Ent­scheidung wird mit der Auswahl der besten Va­riante eingeleitet, mit ihrer Beratung und mit ver­schiedenen Abstimmungen fortgesetzt und mit dem Beschluss gefällt. Mit dem Entschluss ist zugleich der Entscheidungsprozeß abgeschlossen, mit ihm bestätigt der Leiter die abgestimmte Variante und über- nimmt die volle Verantwortung für sie und für alle damit verbundenen Folgen. Der Entscheidungsprozeß ist Teil des Leitungsprozesses, letzterer wird nach dem Entschluss mit Funktionen fortgesetzt, die vor allem die Planung und Organisation der Durchführung, die Einwirkung auf die Kollektive, die Kontrolle, Abrechnung und Analyse umfassen. Neben dem Entschluss als Endergebnis des Entscheidungsprozeß werden in die­sem zahlreiche wichtige Vorentscheidungen ge­fällt, die die Erkenntnisgewinnung, die Herstellung der Interessenübereinstimmung und damit die Güte des Entschlusses beeinflussen. Der Entscheidungsprozeß ist primär ein durch subjektive und objektive Be­dingungen bestimmter, individueller oder kollekti­ver Arbeitsprozess, der über individuelle psychi­sche Prozesse vermittelt wird. Der Entscheidungsprozeß ist zugleich eine Einheit von Erkenntnis- und Willensprozess. Insbes. mit dem Entschluss ist eine willensmäßige Identifikation verbunden, wozu die sozialistischen Produktionsverhältnisse die aktive Mitwirkung der Werktätigen am Entscheidungsprozeß verlangen. Ferner ist der Entscheidungsprozeß ein Informationsprozess. Wesentliche Beiträge zur Verbesserung der Entscheidungsprozeß werden durch die Nutzung von Erkenntnissen und Methoden der Operationsforschung, Kybernetik, Systemanalyse und Heuristik sowie der Sozialpsychologie, Psychologie und Soziologie geleistet. Für die Informationsgewinnung und -verarbeitung erhält im Entscheidungsprozeß die elektronische Datenverarbeitung (EDV) wachsende Bedeutung.