Die weitere Entwicklung der Rechtsverordnungen

Die aufgrund des Bundesbaugesetzes erlassenen Rechtsverordnungen des Bundes, die — da das Baugesetzbuch hinsichtlich ihres Regelungsinhalts in der Sache nur ein geändertes und mit einem neuen Namen versehenes Bundesbaugesetz war  — weiter galten  bedurften der Anpassung an das geänderte Gesetz sowohl in formaler als auch in inhaltlicher Hinsicht. Das galt zunächst für die Baunutzungsverordnung. Der Entwurf für eine Vierte Verordnung zur Änderung der Baunutzungsverordnung wurde dem Bundesrat im August 1989 zugeleitet, der nach Ausräumung von Meinungsverschiedenheiten dem Entwurf am 21.12. 1989 mit etlichen Änderungsvorschlägen zugestimmt hat. Unter Berücksichtigung dieser Änderungsvorschläge ist die Vierte Verordnung zur Änderung der Baunutzungsverordnung unter dem 23.Januar 1990 erlassen worden  und am Tage nach ihrer Verkündung, d.h. am 27. 1. 1990, in Kraft getreten. Die sich aus der Vierten Änderungsverordnung ergebende Neufassung der Baunutzungsverordnung vom 23.Januar 1990 ist im BGB1. I S. 132 bekannt gemacht worden. Anlässlich der Herstellung der Einheit Deutschlands wurde ferner durch das Einigungsvertragsgesetz vom 23.9. 1990  eine Überleitungsregelung für das Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und Ost-Berlin als §26a in die Baunutzungsverordnung eingefügt. §25c der Baunutzungsverordnung ist im Zusammenhang des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom 22. April 1993  durch dessen Art. 3 geändert worden. Der Neufassung der Baunutzungsverordnung vom 23. Januar 1990 folgte  eine Erneuerung der Planzeichenverordnung, deren Inhalt — insbesondere deren Planzeichen — nicht nur vom Gesetz, sondern auch von der Baunutzungsverordnung abhängig ist. Sie wurde nach Durchlauf durch den Bundesrat vom Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau als Planzeichenverordnung 1990 unter dem 18.Dezember 1990 erlassen — in ihrer vollen Bezeichnung bis auf das Datum mit der letzten Planzeichenverordnung 1981- identisch. Es ist die dritte Verordnung dieser Art. Sie wurde im BGBI. I 1991 S.58 verkündet und ist am 1. April 1991 in Kraft getreten.