Entwicklungshilfe

Entwicklungshilfe — in den Län­dern gebräuchliche Bez. für bestimmte Leistungen der entwickelten kapitalistischen Staaten an Ent­wicklungsländer. Sie wird vor allem in Form von Kapitalhilfe sowie von technischer Hilfe gewährt. Die Kapitalhilfe — sie bildet den größten Teil der Entwicklungshilfe — besteht aus Krediten und zu geringeren Teilen aus Grants. Mit diesen Mitteln werden in den Entwicklungsländern Industriebetriebe er­richtet, kommerzielle und Infrastrukturvorhaben realisiert, und sie werden auch für finanzielle Stützungen eingesetzt. Seit einigen Jahren gewinnt die technische Hilfe für Entwicklungsländer wachsende Bedeutung. Sie umfasst vor allem Ausbildungsmaßnahmen im Geber- und. Emp­fängerland, Errichtung von technischen Werkstät­ten und Mustereinrichtungen, Entsendung von Experten, von sog. Entwicklungshelfern u. a. Fachkräften. Entwicklungshilfe wird teils auf der Grundlage zweiseitiger Abmachungen vergeben, teils multi­lateral von internationalen Organisationen und von Gremien, die die Interessen mehrerer Staaten vertreten. Die Entwicklungsländer sind infolge ihres durch die imperialistische koloniale Unterdrückung und Ausbeutung verursachten Rückstandes auf vielen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens dringend auf auswärtige Hilfe angewiesen, und sie fordern mehr Entwicklungshilfe zu Bedingungen, die für sie vorteilhaft sind. Die imperialistischen Staaten und die Monopole benutzen jedoch die Entwicklungshilfe als Instrument des Neokolonialismus und des Pro­fitstrebens. Die staatsmonopolistische Hilfe soll zur Durch­setzung und Festigung des kapitalistischen Ent­wicklungsweges in den Entwicklungsländern bei­tragen; sie hat die Funktion, Ansatzpunkte für politische Auflagen zu schaffen. Mittels der Entwicklungshilfe will der Imperialismus insbesondere dem wachsenden Einfluss des Sozialismus entgegentreten. Die BRD versuchte z. B. jahrelang, durch Gewährung bzw. Vorenthaltung von Entwicklungshilfe die Hallstein-Doktrin durchzusetzen. In Anbetracht der chronisch de­fizitären Handelsbilanzen vieler Entwicklungs­länder will sich der Imperialismus mittels seiner Kapitalhilfe zugleich zahlungsfähige Nachfrage sichern; Entwicklungshilfe bildet also ein wichtiges staatsmono­polistisches Regulativ der internationalen Wirt­schaftsbeziehungen.