Entwicklungshilfe
Entwicklungshilfe — in den Ländern gebräuchliche Bez. für bestimmte Leistungen der entwickelten kapitalistischen Staaten an Entwicklungsländer. Sie wird vor allem in Form von Kapitalhilfe sowie von technischer Hilfe gewährt. Die Kapitalhilfe — sie bildet den größten Teil der Entwicklungshilfe — besteht aus Krediten und zu geringeren Teilen aus Grants. Mit diesen Mitteln werden in den Entwicklungsländern Industriebetriebe errichtet, kommerzielle und Infrastrukturvorhaben realisiert, und sie werden auch für finanzielle Stützungen eingesetzt. Seit einigen Jahren gewinnt die technische Hilfe für Entwicklungsländer wachsende Bedeutung. Sie umfasst vor allem Ausbildungsmaßnahmen im Geber- und. Empfängerland, Errichtung von technischen Werkstätten und Mustereinrichtungen, Entsendung von Experten, von sog. Entwicklungshelfern u. a. Fachkräften. Entwicklungshilfe wird teils auf der Grundlage zweiseitiger Abmachungen vergeben, teils multilateral von internationalen Organisationen und von Gremien, die die Interessen mehrerer Staaten vertreten. Die Entwicklungsländer sind infolge ihres durch die imperialistische koloniale Unterdrückung und Ausbeutung verursachten Rückstandes auf vielen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens dringend auf auswärtige Hilfe angewiesen, und sie fordern mehr Entwicklungshilfe zu Bedingungen, die für sie vorteilhaft sind. Die imperialistischen Staaten und die Monopole benutzen jedoch die Entwicklungshilfe als Instrument des Neokolonialismus und des Profitstrebens. Die staatsmonopolistische Hilfe soll zur Durchsetzung und Festigung des kapitalistischen Entwicklungsweges in den Entwicklungsländern beitragen; sie hat die Funktion, Ansatzpunkte für politische Auflagen zu schaffen. Mittels der Entwicklungshilfe will der Imperialismus insbesondere dem wachsenden Einfluss des Sozialismus entgegentreten. Die BRD versuchte z. B. jahrelang, durch Gewährung bzw. Vorenthaltung von Entwicklungshilfe die Hallstein-Doktrin durchzusetzen. In Anbetracht der chronisch defizitären Handelsbilanzen vieler Entwicklungsländer will sich der Imperialismus mittels seiner Kapitalhilfe zugleich zahlungsfähige Nachfrage sichern; Entwicklungshilfe bildet also ein wichtiges staatsmonopolistisches Regulativ der internationalen Wirtschaftsbeziehungen.

