Entwicklungsvertrag

Entwicklungsvertrag — Vertrag über wissenschaft­lich-technische Leistungen, die darin bestehen, dass durch einen Auftragnehmer Forschungsergeb­nisse gegen Entgelt in neuen oder weiterentwic­kelten Erzeugnissen, Verfahren, technologischen Prozessen, Rezepturen, Methoden und Projekten der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) oder in anderen Ergebnissen für die Herstellung bzw. Anwendung in der Produktion oder sonstigen Praxis vergegenständlicht werden. Die vom Auf­tragnehmer zu erbringende Leistung schließt ein a) die für das Ergebnis erforderlichen vereinbarten oder nach dem Entwicklungsvertrag vorausgesetzten technisch- ökonomischen, konstruktiven, formgestalte­rischen, technologischen, verfahrenstechnischen. arbeitsorganisatorischen, auf die breite Nutzung der Ergebnisse gerichteten und sonst erforderli­chen Arbeiten durchzuführen; b) die Ergebnisse in Mustern, Dokumentationen oder sonstiger ver­einbarter Weise darzustellen; c) die Ergebnisse an den Auftraggeber zu übergeben. Außerdem hat der Auftragnehmer an der Überleitung der Ergebnisse in die Produktion entsprechend dem Vertrag mitzuwirken. Weitere Besonderheiten des Entwicklungsvertrag bezie­hen sich auf die Garantie; z. B. endet die Ga­rantiefrist aus dem Entwicklungsvertrag erst mit der Garantiefrist für das erste Serienerzeugnis oder die erste Anlage aus der Verwertung der Ergebnisse des Auftragneh­mers durch den Auftraggeber.