Entwicklungszeit
Entwicklungszeit für die Neu- oder Weiterentwicklung eines Erzeugnisses oder Verfahrens geplante bzw. tatsächlich gebrauchte- Zeit. Die Entwicklungszeit i.e. S. erstreckt sich auf den Zeitraum von der Bestätigung der Aufgabenstellung für das Entwicklungsvorhaben durch den verantwortlichen Leiter bis zur Freigabe des Entwicklungsergebnisses für die Produktion. Sie umfasst u. a. die Erarbeitung des günstigsten Lösungsweges, die Ausarbeitung der konstruktiven und technologischen bzw. verfahrenstechnischen Lösung einschließlich ihrer Erprobung sowie die Überprüfung der Produktionsreife des Entwicklungsergebnisses. Die Entwicklungszeit ist ein wesentliches Kriterium für die Effektivität der Entwicklungsarbeit. Je kürzer die Entwicklungszeit (gleiche Qualität vorausgesetzt), umso höher ist der ökonomische Nutzen des Entwicklungsergebnisses. Die Entwicklungszeit kann z. B. verkürzt werden durch Konzentration der Kräfte und Mittel, durch weitgehende Verwendung standardisierter Teile und Baugruppen, durch Parallelität in der Durchführung einzelner Arbeitsstufen der Entwicklung. Forschung und Entwicklung.

