Entwicklungszeit

Entwicklungszeit für die Neu- oder Weiterent­wicklung eines Erzeugnisses oder Verfahrens ge­plante bzw. tatsächlich gebrauchte- Zeit. Die Entwicklungszeit i.e. S. erstreckt sich auf den Zeitraum von der Bestätigung der Aufgabenstellung für das Entwicklungsvorhaben durch den verantwortlichen Leiter bis zur Freigabe des Entwicklungsergeb­nisses für die Produktion. Sie umfasst u. a. die Erarbeitung des günstigsten Lösungsweges, die Ausarbeitung der konstruktiven und technolo­gischen bzw. verfahrenstechnischen Lösung ein­schließlich ihrer Erprobung sowie die Überprüfung der Produktionsreife des Entwicklungsergebnis­ses. Die Entwicklungszeit ist ein wesentliches Kriterium für die Effektivität der Entwicklungsarbeit. Je kürzer die Entwicklungszeit (gleiche Qualität vorausgesetzt), umso höher ist der ökonomische Nutzen des Entwicklungs­ergebnisses. Die Entwicklungszeit kann z. B. verkürzt werden durch Konzentration der Kräfte und Mittel, durch weitgehende Verwendung standardisierter Teile und Baugruppen, durch Parallelität in der Durch­führung einzelner Arbeitsstufen der Entwicklung. Forschung und Entwicklung.