Erbrecht - JuraMagazin

Was mit einem Vermögen nach dem Tod des Menschen passieren soll, das ist im Erbrecht geregelt. Das Erbrecht bestimmt also, wie ein Vermögen eines Verstorbenen auf eine oder mehrere Personen übergehen soll. Das meiste hierzu findet man im BGB, 5. Buch. Nicht zu vergessen ist zudem das separate Erbschaftssteuergesetz, das die Besteuerung der Erbschaft regelt.

Wie das Eigentum, so ist auch das Erbrecht in Deutschland ein Grundrecht, gemäß Artikel 14 des Grundgesetzes. Durch dieses Grundrecht wird dem Privateigentum eine Beständigkeit verliehen, die über den Tod des ursprünglichen Eigentümers hinausgeht. Zudem wird durch dieses Grundrecht verhindert, dass der Staat sich fiskalisch zu viel einverleibt. So war es durchaus möglich, dass eine große Anzahl großer Vermögen sogar über mehrere Generationen hinweg angewachsen sind. Wie wäre es wohl, wenn dagegen jede Person mit Null Vermögen beginnen müsste?

Der so genannte Erbfall wird durch den Tod einer Person ausgelöst. Der Tote wird als Erblasser bezeichnet, das betreffende Vermögen heißt Nachlass oder Erbschaft. Nachlassgerichte ist daher auch eine andere Bezeichnung für diejenigen Gerichte, die Erbsachen behandeln. Und diese Gerichte sind stark beschäftigt.
Bei einer Erbschaft wird alles, d. h. ebenso die Schulden, auf den oder die Erben übertragen. Bei mehreren Erben spricht man von der Erbengemeinschaft. Sollte der Tote keine Angehörigen haben, und wenn es gleichzeitig kein Testament gibt, dann erbt das Bundesland, in dem er zum Todeszeitpunkt wohnhaft war.