Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer — Steuer auf den Vermögens­zugang durch Erbanfall oder Schenkung (Schen­kungsteuer). Die Erbschaftsteuer ist in der Höhe nach dem Wert des Erwerbs und nach dem Verwandtschaftsgrad gestaffelt. In bestehen zwei Steuerklas­sen (Steuerklasse I: Ehegatten und Kinder; Steuerklasse II: alle übrigen Erwerber und Zweck­zuwendungen). Nur der einen Freibetrag über­steigende Betrag ist steuerpflichtig.