Erdbebenversicherung

ErdbebenversicherungVersicherung von Sachen für den Fall ihrer Vernichtung oder Beschädigung infolge tektonischer Bewegungen in der Erdrinde, vulkanischer Eruptionen oder unterirdischer Aus­waschungen. Der Begriff des Erdbebens im ver­sicherungsmäßigen Sinn umfasst alle auf natürliche Ursachen zurückzuführenden Erschütterungen der festen Erde. Die Erdbebenversicherung tritt als Bestandteil der Elementarschadenversicherung auf, sie ist keine selbständige Versicherungsform. In ist die Erdbebengefahr im Rahmen der komplexen Versicherungsformen für die sozialistische Wirt­schaft und das persönliche Eigentum der Bürger mitversichert (z. B. Haushaltversicherung, Versicherung der sozialistischen Betriebe der Land-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft, Versicherung der staatlichen Organe und staat­lichen Einrichtungen, Versicherung der volks­eigenen Wirtschaft).