Erfassung

Erfassung, Beobachtung, Erhebung, ZählungSammlung von zahlenmäßigen Angaben über eine zu untersuchende Erscheinung. Im Ablauf der statistischen Arbeit folgt die Erfassung der Vorbereitung (Vorbereitung, statistische) und wird vor der Aufbereitung (Aufbereitung, statistische) und der Auswertung (Auswertung, statistische) durchgeführt. Die Datenerfassung umfasst die Ermittlung und Bereitstellung der für den Datenverarbeitungsprozess notwendigen Daten. Die Daten können sowohl manuell als auch mecha­nisch festgestellt und auf Belege übertragen wer­den. Diese Arbeit entfällt beim Einsatz von Be­leglesern; bei automatisierter Datenermittlung gehen die Angaben unmittelbar über Messwert­erfassungseinrichtungen in maschinell verarbeit­bare Datenträger ein. Von der exakten Erfassung wird die Zuverlässigkeit des Zahlenmaterials entscheidend mitbestimmt. Sie muss deshalb als organisatorische und ideologische Aufgabe gesehen werden. Die Erfassung ist die Grundlage für die umfassende Unter­suchung einer gesellschaftlichen Erscheinung in ihrer Gesamtheit, ihren Teilen und ihren Bezie­hungen. Durch die Erfassung werden Angaben über die Einheiten ermittelt, um Aufschluss über die Quantität und Qualität der Erscheinung zu gewinnen. Die Erfassung ist abhängig vom Informationsbedarf und dem Verhältnis des für die Erfassung notwendigen Auf­wandes zum Nutzen. Das beeinflusst entscheidend die Art, den Umfang, die Periodizität, den Zeit­punkt bzw. Zeitraum der Durchführung der Erfassung. Die Entwicklung von Rechnungsführung und Statistik war die Grundlage zur Schaffung einer vereinheitlichten Primärerfassung. Mit der Erfassung der kleinsten Einheiten in einer Primärdokumenta­tion ist sowohl die Aufstellung betrieblicher Ab­schlussdokumente möglich als auch die Gewinnung der für überbetriebliche und volkswirtschaftliche Zwecke erforderlichen Daten und Kennziffern. Von entscheidender Bedeutung ist dabei der Ein­satz von Datenverarbeitungsanlagen. — Bei den statistischen Untersuchungen muss entschieden werden, wie viel Einheiten des Untersuchungs­objekts in die Erfassung einbezogen werden. Man unterscheidet zwischen Total- und Teilerfassungen. Eine Totalerfassung liegt dann vor, wenn alle zum Untersuchungsobjekt gehörenden Einheiten erfasst werden. Bei einer Teilerfassung (auch Teilerhe­bung gen.) Wird dagegen nur ein bestimmter Teil der Einheiten in die Untersuchung einbezogen, z. B. bei Verkehrszählungen. Die Teilerfassung ist billiger, liefert schnell Ergebnisse, ist dadurch aktueller und lässt sich auch dort anwenden, wo eine Totalerfassung unmöglich ist oder man sich aus Zweckmäßigkeitsgründen auf eine Auswahl von Einheiten beschränkt. — Die Auswahl des in die Erfassung einzubeziehenden Teils einer Gesamtheit kann auf dem Zufallsprinzip beruhen (Wirkung des Gesetzes der großen Zahlen) oder bewusst vor­genommen werden (Ausschaltung der Wirkung des Gesetzes der großen Zahlen). Im ersten Fall wird die Teilerfassung als Stichprobe bezeichnet. Dabei muss das Ergebnis der Teilerfassung re­präsentativ sein, d. h. es muss jeweils Rückschlüsse auf das gesamte Untersuchungsobjekt zulassen (da­her auch als Repräsentativerfassung bezeichnet).