Erfüllungsgehilfe

Erfüllungsgehilfe — Recht Betrieb oder Bürger, dem der Schuldner die Erfüllung ihm obliegender Verbindlichkeiten übertragen hat (z. B. ein Hand­werker erfüllt die Instandhaltungspflicht des Ver­mieters gegenüber dem Mieter). Das Handeln des Erfüllungsgehilfen wirkt für den Schuldner. Bei Vertragsverlet­zungen ist dieser für das Verhalten des Erfüllungsgehilfen wie für eigenes verantwortlich. Der Erfüllungsgehilfe kann seinerseits vom Schuldner nur aus dem zwischen ihnen be­stehenden Rechtsverhältnis (z. B. Dienstleistungs­vertrag, Auftrag) verantwortlich gemacht werden. Hat der Erfüllungsgehilfe  neben Erfüllungshandlungen außer­vertraglich Schäden verursacht, ist er dem Ge­schädigten gegenüber selbst verantwortlich.