Erholungsheim

Erholungsheim — i. allg. Sprachgebrauch Einrich­tung des Erholungswesens und vorbeugenden Gesundheitsschutzes im Rahmen des Feriendien­stes des FDGB, des Kurwesens, organisations­eigener Erholungseinrichtungen der Parteien und Massenorganisationen sowie entsprechender Ein­richtungen der Kombinate und Betriebe. Erholungsheime be­finden sich in den landschaftlich schönsten und klimatisch günstigen Gebieten. Im Sy­stem der gesundheitlichen Betreuung nehmen die Erholungsheim einen hervorragenden Platz ein. Der über­wiegende Teil des Erholungsheims steht dem Feriendienst der Gewerkschaften zur Verfügung. Über die Sozial­versicherung der Arbeiter und Angestellten er­folgen in größerem Umfang Einweisungen in Erholungsheim des Kurwesens zu Vorbeugungs-, Heil- und Ge­nesungskuren. Spezielle E. bestehen für Schwan­gere, Mütter und Kinder.