erlernter Beruf

Erlernter Beruf — durch abgeschlossene Be­rufsausbildung erworbener und urkundlich be­stätigter Qualifikationsnachweis, z. B. als Fach­arbeiter. Ein Werktätiger kann mehrere Berufe erlernen. Es ist zu unterscheiden zw. dem er­lernten und dem ausgeübten Beruf.