Ernteversicherung

Ernteversicherung — alle Versicherungsformen, die den finanziellen Ausgleich von Ernteverlusten zum Gegenstand haben, die bei versicherten Bo­denerzeugnissen durch Naturereignisse eingetre­ten sind. Zu den versicherten Gefahren zählen Elementarereignisse (z. B. Hochwasser, Hagel), abnorme Witterungsverhältnisse (z. B. Dürre, Frost), das Auftreten tierischer und pflanzlicher Schädlinge. Im Rahmen der Ernteversicherung können Bodener­zeugnisse gegen die Folgen einzelner Gefahren (z. B. Hagelversicherung) oder mehrerer, genau bestimmter und voneinander abgegrenzter Ge­fahren (z. B. Versicherung der sozialistischen Betriebe der Land-, Nahrungsgüter- und Forst­wirtschaft) versichert werden. Sie tritt auch in Form der Ernteertragsausfallversicherung auf (z. B. als Bestandteil der Pflichtversicherung der Kolchosen in der Sowjetunion). Der Versiche­rungsschutz in der Ernteertragsausfallversiche­rung erstreckt sich auf alle Gefahren, die die pflanzliche Produktion bedrohen. Die Ver­sicherungssumme wird auf einen Prozentsatz des Durchschnittsertrages begrenzt. Dadurch bleiben gewisse, normal auftretende Schwankungen der Ernteerträge unberücksichtigt. Durch den Aus­gleich größerer Ernteverluste unterstützt die Ernteertragsausfallversicherung wesentlich die Stabilität des landwirtschaftlichen Reproduktions­prozesses.