Ersatzteilfertigung

Ersatzteilfertigung — termin- und sortiments­gerechte Fertigung von Ersatzteilen für die im Betrieb hergestellten Erzeugnisse zwecks kurz­fristiger Bereitstellung der von den Verbrauchern benötigten Ersatzteile in der geforderten Menge. Die Ersatzteilfertigung gehört zu den wichtigsten Produktions­aufgaben der Betriebe und ist der Neuproduktion kompletter Erzeugnisse gleichberechtigt. Sie ist organisch in die Organisation des Produktions­ablaufes einzubeziehen, um die Hauptproduktion nicht zu stören und den Forderungen des Kun­dendienstes zu entsprechen. Soweit es sich um Ersatzteile für Erzeugnisse der laufenden Pro­duktion handelt, sind diese gemeinsam mit dem Bedarf für die laufende Produktion herzustellen. Ersatzteile für Erzeugnisse, deren Fertigung aus­gelaufen ist, müssen grundsätzlich als gesonderter Ersatzteilauftrag disponiert werden. — Bei Män­geln in der Ersatzteilversorgung gehen manche Betriebe dazu über, benötigte Ersatzteile selbst herzustellen. Das ist i. allg. mit hohen Kosten verbunden und damit ökonomisch unvorteilhaft. Der ökonomisch zweckmäßige Weg besteht in der zentralen Ersatzteilproduktion und Lagerung mit kurzer Abrufzeit. Hierbei übernimmt i. allg. der Herstellerbetrieb der betreffenden Maschinen, Geräte usw., für welche die Ersatzteile benötigt werden, oder ein anderer geeigneter Betrieb die zentrale Fertigung und Lagerung der Ersatzteile. Infolge der dabei anfallenden großen Stückzahlen ergeben sich günstige ökonomische Auswirkun­gen.