Ersatzteilkatalog

Ersatzteilkatalog, ErsatzteillisteZusammen­stellung sämtlicher Ersatzteile eines Ender­zeugnisses zwecks schneller und exakter Bestel­lung. Der Ersatzteilkatalog soll mindestens folgende Angaben enthalten: Erzeugnistyp, Baujahr, Fabrikations­nummer, Baugruppe sowie die Bestellnummer und eine Abbildung für jedes Ersatzteil. Alle Her­stellerbetriebe sind verpflichtet, für ihre Erzeugnisse, soweit deren Eigenart dies erfordert, Ersatzteilkatalog auszuarbeiten und bei Auslieferung der Er­zeugnisse mitzuliefern. Für Arbeitsmittel sind von den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Be­trieben dazu die Arbeitsmittelkarten 13 zu ver­wenden.