Ersatzteilversorgung

Ersatzteilversorgung — Versorgung der Abnehmer von Erzeugnissen mit Ersatzteilen (einschl. der bezogenen Teile) in einem dem Verschleißbedarf angemessenen Umfang durch die Herstellerbe­triebe. Für Erzeugnisse, deren Produktion im Herstellerbetrieb bereits ausgelaufen ist, gilt dies für einen von den übergeordneten Organen fest­zulegenden Zeitraum. Die Planung des Bedarfs an Ersatzteilen ist von den für die Planung der Ender­zeugnisse verantwortlichen Organen durchzufüh­ren. Die Ersatzteilversorgung für Produktionsmittel ist vorrangig, gegebenenfalls zu Lasten der Neuproduktion, termin- und bedarfsgerecht zu sichern. Die Ersatzteilversorgung hat große Bedeutung für die Instandhaltung.