Erstausstattung

Erstausstattung — erstmalige (urspr.) Ausstattung eines Betriebes der Produktionssphäre oder einer staatlichen Einrichtung des kulturell-sozialen Be­reichs mit den notwendigen Arbeitsmitteln, . un­abhängig von deren Nutzungsdauer und Wert, sofern sie nicht als selbständige Grundmittel oder Ausstattungsgesamtheit behandelt werden. In der Produktionssphäre kann sich die Erstausstattung auf neue Betriebe, Betriebsteile, Geräte oder maschinelle Anlagen erstrecken. Bei staatlichen Einrichtungen umfasst sie das notwendige Inventar, wie Mobiliar, Kleingeräte, Instrumentarien, Lehrmittel, Medika­mente usw. Die Erstausstattung wird ans Investitionsmitteln finanziert. In der buchhalterischen Bilanz er­scheint die Erstausstattung unter Grundmitteln (Aktiva) und wird ab 1. Januar des der Aktivierung folgenden Jahres mit den in der „Nomenklatur und Verzeich­nis der Abschreibungssätze" festgelegten Ab­schreibungssätzen abgeschrieben.