Erste-Hilfe-Leistung

Erste-Hilfe-Leistung — Sofortmaßnahmen durch Laien oder Vorgebildete bei plötzlichen Krankheitszuständen und Unfällen, insbes. die Versor­gung der Wunde, der Blutung oder des Knochen­bruches; das Beheben der Bewusstlosigkeit (Wie­derbelebung) und der Transport der Verletzten oder Erkrankten. An Verbandmaterial kommen Fertigverbände zur Anwendung (Schnellverband­pflaster, keimfrei verpackte Verbandpäckchen aus einer Binde mit Mullwattekompresse). Die not­wendigen Mittel der Ersten Hilfe werden am be­sten in einem sauberen, festgefugten, widerstands­fähigen, gutschließenden, übersichtlich eingeteil­ten und stets erreichbaren Verbandkasten be­wahrt, der mit Aufhängevorrichtung und Tra­gegriffen versehen sein soll. Der Inhalt, der Ver­bandkästen ist je nach Größe der Betriebe und dem sonstigen Verwendungszweck festgelegt. Sauer­stoffapparate und sonstige Geräte zur Wieder­belebung sollen tragbar sein. In Betrieben, die zu keiner Einrichtung des Betriebsgesundheitswesens verpflichtet sind, muss ein bes. Sanitätsraum (Ge­sundheitsstube) vorhanden sein. Für die Erste-Hilfe-Leistung bei Unfällen und Erkrankungen von Werktätigen in Betrieben gelten rechtliche Regelungen, und es muss auf 25 Beschäftigte ein ausgebildeter Ge­sundheitshelfer zur Verfügung stehen; in Kleinstbetriebene und kleineren Arbeitsgruppen ist wenig­stens ein Belegschaftsmitglied als Gesundheits­helfer in Erster Hilfe auszubilden. Die Aus- und Weiterbildung der Gesundheitshelfer ist Aufgabe des DRK.