Erstrisikoversicherung

Erstrisikoversicherung, Versicherung auf erstes Risiko — Versicherung, bei der eine unter dem Versicherungswert liegende Versicherungs­summe festgelegt wird, bis zu deren Höhe der Versicherer jeden versicherten Schaden ohne Anrechnung einer Unterversicherung ersetzt. Die Erstrisikoversicherung wird in der Regel nur für bestimmte Teil­risiken in einigen Formen der Sachversicherung angewandt, z. B. für Aufräumungskosten, Feuer­löschkosten und Sachen, die sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden.