Ertragsteuern

Ertragsteuern — Steuern, die an Erträge aus be­stimmten Objekten (z. B. Gewerbebetrieb, Grund­stück) anknüpfen und die steuerliche Leistungsfähigkeit des Eigentümers unberücksichtigt lassen (z. B. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag, Grundsteuer nach dem Ertrag aus dem Grundstück).