Erzeugnisgruppenarbeit

Erzeugnisgruppenarbeit — Zusammenarbeit zw. Betrieben und Kombinaten, die gleiche oder ähnliche Erzeugnisse herstellen und gleichartige Materialien und Technologien anwenden. Die Erzeugnisgruppenarbeit ist eine Form sozialistischer Gemeinschaftsarbeit zwischen Betrieben und Kombinaten mit unter­schiedlicher Unterstellung sowie ein Element der Leitung eines Industriezweiges. Nachdem 1972 in der Industrie einheitlich sozialistische Eigentumsverhältnisse entstanden sind, ist die Erzeugnisgruppenarbeit vor allem auf die Zusammenarbeit zwischen zentral- und bezirksgeleiteten Betrieben eines In­dustriezweiges gerichtet. Durch die Erzeugnisgruppenarbeit werden Unterschiede in den Leistungen und in den Ar­beits- und Lebensbedingungen zwischen den Er­zeugnisgruppenbetrieben erkannt und überwun­den. Bedarfsgerechte Produktion und Intensivie­rung der Produktion in der Erzeugnisgruppe, stehen im Mittelpunkt der Erzeugnisgruppenarbeit. Die Erzeugnisgruppenarbeit trägt zur planmäßigen Entwicklung der gesellschaftlichen Arbeitsteilung (Arbeitsteilung, gesellschaftliche) und zur Ein­heit der technischen, ökonomischen und sozialen Entwicklung innerhalb der Industriezweige bei. Die VVB organisiert über die Erzeugnisgruppenarbeit die weitere Spezialisierung und Kooperation sowie die Vor­bereitung und Durchsetzung des Prozesses der Konzentration der Produktion im Industriezweig. — Beträchtliche Reserven zur Steigerung der Ar­beitsproduktivität erschließt die Erzeugnisgruppenarbeit insbes. in den Industriezweigen mit großem Produktivitäts­gefälle, d. h. mit hohem Anteil von Klein- und Mittelbetrieben bei gleichzeitig ungenügender Spezialisierung (vor allem Zweige der Leicht­industrie). Diese Betriebe verfügen oft nicht über ausreichende kadermäßige, finanzielle und ma­terielle Möglichkeiten, um die Forschung und Entwicklung in dem Tempo und so komplex zu betreiben, wie es der Kampf um hohe Qualität mit niedrigsten Kosten erfordert. Darum sind vor allem die kleineren Betriebe mit ähnlichen Er­zeugnissen und Technologien objektiv an Zusammenarbeit interessiert, unabhängig davon, ob es sich um zentral- oder bezirksgeleitete Betriebe und Kombinate handelt. Die Zusammenarbeit in einer Erzeugnisgruppe ist inhaltlich und methodisch entsprechend den kon­kreten Bedingungen in den einzelnen Industrie­zweigen unterschiedlich. Sie erstreckt sich jedoch nicht nur auf gemeinsame Forschungs- und Ent­wicklungsarbeiten, sondern umfasst auch die ge­meinsame Ausarbeitung von Konzeptionen und die Abstimmung der Pläne Wissenschaft und Technik, die weitere Spezialisierung der Betriebe, den umfassenden Erfahrungsaustausch, die Übertra­gung von Neuerermethoden und Bestwerten, den systematischen Betriebsvergleich, die Erarbeitung von Vorschlägen zur besseren Auslastung oder Erweiterung der vorhandenen Produktionskapazi­tät und die Gestaltung der Kooperationsbeziehun­gen, den gemeinschaftlichen Absatz, die Mitarbeit an der Organisierung überbetrieblicher Wett­bewerbe, die Zusammenarbeit bei der Kader­qualifizierung, die Bilanzierung von Produktion und Bedarf sowie bestimmte Planungsfunktionen für den Bereich der Erzeugnisgruppe. — Ent­scheidend für das Niveau der Erzeugnisgruppenarbeit ist die Auswahl und Qualifizierung der für sie verantwortlichen Leitbetriebe. Ihnen können Rechte und Pflichten der VVB übertragen werden, und bei ihnen können bestimmte Leitungsfunktionen der Erzeugnis­gruppenbetriebe (z. B. Bedarfsforschung, Export, Ausarbeitung von Normen) zentralisiert werden. Zur Lösung seiner Aufgaben hat der Leitbetrieb mitunter einen Erzeugnisgruppenrat aus Vertre­tern der wichtigsten Betriebe, welcher den Direk­tor des Leitbetriebes bei der Festlegung und Durchführung der Grundaufgaben unterstützt. Es hat sich bewährt, wenn für die Lösung wichtiger Aufgaben der Erzeugnisgruppenarbeit ständige Arbeitsgruppen gebildet werden. Zusammenarbeit von volkseigenen und ge­nossenschaftlichen Betrieben der Nahrungsgüter­wirtschaft, der Lebensmittelindustrie, des Lebens­mittelhandwerks, der Lagerwirtschaft und des Handels auf Bezirksebene im Rahmen einer Erzeugnisgruppe, zumeist unter Einschluß von Betrieben der Landwirtschaft einschl. ihrer ko­operativen Einrichtungen. Es ist Ziel der Erzeugnisgruppenarbeit, auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes mittels Koordinierung und Erfahrungsaustausch dazu beizutragen, eine kontinuierliche, dem Bedarf entsprechende Versorgung der Bevölkerung und der Industrie mit Rohstoffen zu sichern sowie in allen der Erzeugnisgruppe zugehörigen Betrieben die Produktion durch Anwendung , des wissen­schaftlichen Fortschritts weiter zu intensivieren, Reserven zu erschließen und eine hohe Effektivität durchzusetzen. Die Zusammenarbeit der Betriebe der Erzeugnisgruppenarbeit erstreckt sich auf die günstigste Gestaltung der Konzentration (Konzentration, landwirtschaftliche) und Spezialisierung, die Heraus­bildung von Kooperationsbeziehungen, die Fest­legung bestimmter Einzugsbereiche und günstiger Warenwege sowie stabiler Versorgungsgebiete für die Verarbeitungsbetriebe, kooperative Beziehun­gen im Fertigsortiment; die Einführung geeigneter Technologien, Einrichtung gemeinsamer Re­paraturbasen, Erzeugnisvergleiche nach Kennzif­fern, den effektivsten Einsatz der materiellen und finanziellen Fonds, Qualifizierungsmaßnahmen u. a. Die Erzeugnisgruppenarbeit wird durch den Erzeugnisgruppenrat koordiniert. Träger der Erzeugnisgruppenarbeit ist das jeweilige Zweigleitungsorgan im Bezirk. Die erzeugnis- und technologiebezogene Erzeugnisgruppenarbeit wird auf Ebene durch spezielle Erzeugnisgruppenleitbetriebe wahrgenommen.