Erzeugnisse

Erzeugnisse, anmelde- und prüfpflichtige — ma­terielle Ergebnisse des Produktionsprozesses, die durch Anordnung des Präsidenten des Amtes für Standardisierung, Messwesen und Warenprüfung im Einvernehmen mit dem Minister für Wissen­schaft und Technik und dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission einer bes. staatlichen Qualitätsprüfung unterzogen werden. Anmel­depflichtige Erzeugnisse unterliegen einer stichprobenmä­ßigen Qualitätskontrolle. Prüfpflichtige Erzeugnisse sind anzumelden und zur Prüfung bereitzustellen. Sie erhalten — soweit sie den verbindlichen Qualitäts­festlegungen entsprechen — ein Gütezeichen. Ob eine Anmelde- oder Prüfpflicht für ein Er­zeugnis festgelegt wird, hängt von seiner volks­wirtschaftlichen Bedeutung ab.