Etikettierung

Etikettierung — Kennzeichnung einer Ware durch ein Etikett oder einen entsprechenden Aufdruck auf der Verpackung. Die Etikettierung soll eine schnelle, genaue, umfassende Information über Art, Menge und Qualität des Erzeugnisses liefern und ge­gebenenfalls Hinweise für den Gebrauch oder Verbrauch geben. In besteht eine gesetz­liche Etikettierungspflicht. Zur Etikettierung gehören als Angaben: Name des Herstellers bzw. Firmenzei­chen, bei Importgütern Lieferland, handelsübliche Bez. der Ware mit Mengen-, Größen- und Quali­tätsangaben, Gütezeichen, Sortierung oder Wahl, Zeit der Herstellung oder der Einfuhr, bei Er­zeugnissen begrenzter Haltbarkeit zusätzlich das Verfallsdatum, Nummer der Schlüsselliste zum Warenumsatz und Warenfonds oder Nomenklatur- Nummer des gültigen Preiskatalogs, EVP je Ver­kaufseinheit in hervorstechender Größe. Zuneh­mend bedeutsamer werden datenverarbeitungs­gerechte Auszeichnungs- und informierende Eti­ketten. Auf Transport- und Verbraucherverpac­kungen bieten optisch lesbare Codes aus hellen und dunklen Streifen die Voraussetzung, die versicher und schnell zu verarbeiten und die Preis­auszeichnung zu automatisieren. Die infor­mierende Etikettierung gibt dem Käufer nähere Aufschlüsse über die Gebrauchseigenschaften der Ware. Spe­zielle Festlegungen gelten für die Etikettierung von Lebens­mitteln. Nach den gültigen Bestimmungen über die Kennzeichnung der Lebensmittel werden auch Angaben über die Verbraucherfristen und den Gehalt an Nährstoffen gefordert.