Exportabsatz

Exportabsatz —1. Teil des Absatzes, der auf dem Außenmarkt getätigt wird, sog. Auslandsab­satz. Unter sozialistischen Produktionsverhält­nissen wird der Exportabsatz planmäßig festgelegt und im Absatzplan der Produktionsbetriebe, Kombinate und VVB sowie im Exportplan der Außenhandels­betriebe erfasst. Der Exportabsatz wird vor allem bestimmt von der Entwicklung und Nutzung der Produk­tionskapazitäten, den Aufgaben zur Versorgung des Binnenmarktes sowie vom Bedarf auf den Außenmärkten. —Teil des Zirkulationsprozesses, dessen Aufgabe darin besteht, die Exportwaren mit höchstem ökonomischen Nutz­effekt entsprechend der handelspolitischen Ziel­setzung auf den Außenmärkten planmäßig zu realisieren. Der Exportabsatz umfasst nicht nur die Funktion des Verkaufs, sondern dabei können auch solche Aufgaben wie Lagerhaltung, Komplettierung, Verpackung, Transport und Kundendienst anfal­len. Wichtige Voraussetzungen für den Exportabsatz sind die Marktforschung sowie die Marktbearbeitung. Der Exportabsatz ist als arbeitsteiliger Prozess organisiert, an dem sowohl die produzierenden Wirtschaftseinheiten als auch die Außenhandelsbetriebe und deren Absatzorgane im Ausland beteiligt sind. Dabei kann zw. innerer und äußerer Absatzorganisation unterschieden werden. Die Absatzorganisation für den Export verkörpert eine wichtige Seite der Durchsetzung des staatlichen sozialistischen Außenhandelsmonopols.