Exportgrundpreis

Exportgrundpreis — in zur Ermittlung der Exportrentabilität ist eine statistisch berechnete Größe für den Inlandsauf­wand der Exportproduktion. Der Exportgrundpreis stellt eine Preisersatzkennziffer dar. Er wurde seinerzeit ermittelt, weil die Inlandspreise im größeren Umfang von den gesellschaftlich notwendigen Aufwendungen abwichen und , demzufolge als Ausgangspunkt für die Berechnung der Ex­portrentabilität wenig geeignet waren. Diese Me­thode hatte den Nachteil, dass keine volle Über­einstimmung mit den in der Planung des Exports und der wirtschaftlichen Rechnungsführung ver­ankerten Kennziffern bestand. Dadurch konnten Widersprüche zw. den durch den Plan und die wirtschaftliche Rechnungsführung gelenkten In­teressen der Betriebe und der Orientierung der Exportrentabilität auf der Grundlage des Exportgrundpreis auf­treten. Mit der planmäßigen Vervollkommnung der Industriepreise sind bessere Voraussetzungen ge­geben, die Exportrentabilität auf der Basis der Valutaerlöse und der jeweiligen Inlandspreise für die Exportproduktion zu berechnen und damit Übereinstimmung zw. den Rentabilitätsberech­nungen sowie der Planung und wirtschaftlichen Rechnungsführung herbeizuführen.