Exportkartell

Exportkartell — Abkommen zw. kapitalistischen Produzenten einer Ware oder Warengruppe über feste Ausfuhrpreise oder Preisgrenzen sowie Aus­fuhrmengen (Quoten) auf den äußeren Märkten; vielfach verbunden mit territorialer Aufteilung der Absatzgebiete unter die Kartellpartner. Preisver­stöße und andere Verletzungen der Kartellverein­barungen werden in der Regel durch Geldstrafen geahndet. Die Bildung von Exportkartell wird vielfach aus Gründen der Handels- und Zahlungsbilanz staat­lich gefördert. In neuerer Zeit werden Exportkartell häufig durch die Marktpolitik internationaler Konzerne ersetzt oder ergänzt.