Exportkontor

Exportkontor — freiwilliger Zusammenschluss von Exportbetrieben vornehmlich der bezirksgeleiteten Industrie im Rahmen von Erzeugnisgruppen bzw. Erzeugnishauptgruppen zwecks Koordinie­rung ihrer auf die Verbesserung der Exporttätig­keit gerichteten Aktivitäten. Die Beteiligung am Exportkontor schränkt die rechtliche und ökonomische Eigen­verantwortung der Mitgliedsbetriebe nicht ein Exportkontor wurden vor allem in den Bereichen der Volks­wirtschaft geschaffen, in denen die bezirksgelei­tete Industrie einen relativ hohen Anteil am Ge­samtexport des Industriezweiges bzw. der einzel­nen Erzeugnisgruppen hat (insbes. Leichtindu­strie), in denen eine Vielzahl bezirksgeleiteter Betriebe in einer Erzeugnis- bzw. Erzeugnishauptgruppe vorhanden ist und eine relativ starke Zer­splitterung der Exporttätigkeit vorherrscht. In diesen Fällen tragen die Exportkontor dazu bei, die Export­binnenbeziehungen der Außenhandelsbetriebe rationeller und effektiver zu gestalten, für viele kleine und mittlere Betriebe die Aufgaben auf dem Gebiet der Marktarbeit (z. B. die Marktforschung) intensiver durchzuführen und sie von Einzelfragen der kommerziellen und technisch-organisato­rischen Auftragsbearbeitung zu entlasten. Haupt­aufgaben der Exportkontor sind: Zusammenstellung eines weltmarktfähigen Exportsortiments der Erzeug­nisgruppe und Absatz dieser Erzeugnisse mit maximalem ökonomischem Nutzen, gemeinsame Exportlagerhaltung von Mitgliedsbetrieben, Siche­rung eines einheitlichen und geschlossenen Auf­tretens der Exportbetriebe einer Erzeugnisgruppe gegenüber den Auslandskunden und größere Reaktionsfähigkeit auf deren Anforderungen, Abschluss von Verträgen über die Lieferung von Exportwaren mit dem Außenhandelsbetrieb oder — unter bestimmten Voraussetzungen — direkt mit dem ausländischen Kunden (Exporteigen­geschäft). Die Exportkontore sind bestimmten wirtschaftsleitenden Organen zugeordnet. Die Befugnisse der wirtschaftsleitenden Organe, der Exportkontor und der Außenhandelsbetriebe werden in Vereinbarungen festgelegt. Die Exportkontor sind juristische Personen und arbeiten nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung auf der Basis einer Provision der Mitgliedsbetriebe bzw. einer vom Außen­handelsbetrieb zu zahlenden Handelsspanne bei Eigengeschäften. Sie haben den Status sozialisti­scher Gesellschaften, deren eigene Fonds aus den Einlagen der Mitgliedsbetriebe gebildet werden. Soweit Außenhandelsbetriebe in einigen Bezirks­städten zweigspezifische Außenstellen bilden, werden die Aufgaben der Exportkontor der betreffen­den Branche schrittweise von diesen Außenstellen übernommen.