Exportkreditversicherung

Exportkreditversicherung — spezielle Form der Kreditversicherung, bei der Versicherungsschutz für den Fall besteht, dass der Versicherungsnehmer (Exporteur) finanzielle Verluste aus der Kredit­gewährung beim Export erleidet. Die Leistung aus der Exportkreditversicherung wird fällig, wenn die Forderung aus dem Export aus wirtschaftlichen Gründen (u. a. Kon­kurs des Schuldners, ergebnislose Zwangsvoll­streckung) oder politischen Gründen (z. B. Zah­lungsverbot des Schuldnerlandes, nachträglicher Entzug der Importlizenz durch das Schuldnerland) uneinbringlich wird. Bei der Exportkreditversicherung wird der Ver­sicherungsnehmer grundsätzlich am Schaden (Zahlungsausfall) in Abhängigkeit vom versicher­ten Risiko und der Bonität des Schuldners beteiligt. Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich nach der Höhe der Versicherungs­summe, der Laufzeit des Kredites, der Warenart und der Höhe der Selbstbeteiligung.