Exportpreis, Ausfuhrpreis

Exportpreis, Ausfuhrpreisder für ins Ausland gelieferte Erzeugnisse und Leistungen gebildete, vertraglich vereinbarte und erzielte Preis, der in der jeweiligen Auslandswährung ausgedrückt wird. Im Handel mit sozialistischen Ländern, ins­bes. mit den Mitgliedsländern des RGW, werden die Exportpreis bzw. Ausfuhrpreis entsprechend den gültigen Preisbil­dungsprinzipien ermittelt. Die Exportpreis oder Ausfuhrpreis im Handel mit nichtsozialistischen Ländern sind auf der Grund­lage aktueller Marktpreise und unter Berücksich­tigung. der Ergebnisse von internationalen Preis­vergleichen sowie der Kosten für die Produktion und den Absatz der Waren zu bilden. Generell ist für jedes Exporterzeugnis und -geschäft der Exportpreis, Ausfuhrpreis exakt zu kalkulieren (Kalkulation 2., Preis­kalkulation). In der Außenhandelspraxis treten die Exportpreis, Ausfuhrpreis in vielfältigen Formen auf, z. B. als Planpreis, Angebots- und Vertragspreis oder Fest- und Höchstpreis.