Exportstimulierungsmittel

Exportstimulierungsmittel— Geldfonds bzw. Tei­le davon zur Förderung der materiellen Interessiert­heit der Betriebskollektive und Werktätigen an einem volkswirtschaftlich effektiven Export. Zu den Exportstimulierungsmittel können gegenwärtig u. a. gezählt werden: a) die im Betrieb verbleibenden Anteile des Er­gebnisses aus Export (Gewinn). Diese Mittel werden planmäßig als Nettogewinnverwendung zur Bildung betrieblicher Fonds u. a. eingesetzt; b) Mittel der Reservefonds der Kombinate und VVB (D Fonds der Kombinate, Fonds der VVB). Die Kombinate und VVB können diese Mittel zur Finanzierung höherer Kosten bei Maß­nahmen der Spezialisierung und Kooperation mit den RGW-Ländern und bei Maßnahmen zur För­derung der Exportproduktion einsetzen; c) zusätz­liche Umlaufmittelkedite, die die Bank für einen vorfristigen bzw. zusätzlichen Finanzbedarf zur Deckung von Beständen bzw. Forderungen bei Exporten. die im volkswirtschaftlichen Interesse liegen, gewährt; d) Mittel der Verfügungsfonds der Kombinate bzw. VVB zur Stimulierung außerord. Leistungen der Werktätigen und Be­triebskollektive bei der Erhöhung des Exportum­satzes, der Exportrentabilität, der Erhöhung der Zulieferungen für Exportgüter u. a.