Exportverpackung

Exportverpackung — Verpackung, die Exporter­zeugnisse bei Lagerung, Umschlag und Transport auf dem Wege vom Hersteller bis zum Empfänger schützt. Die Exportverpackung soll gleichzeitig die Umgebung vor dem Transportgut schützen, dessen Handhabung erleichtern, den Transport, den Umschlag und die Lagerung rationalisieren, eine Informationsfunk­tion erfüllen und der Werbung dienen. Die Aus­wahl der Exportverpackung ist weitgehend von der Spezifik der Erzeugnisse, den Bedingungen des Transportes (Transportweg, Transportdauer, Transportmittel) und des Umschlages abhängig. Bes. hohe Anfor­derungen werden an Seewegeverpackungen ge­stellt (z. B. mechanische Festigkeit und Korro­sionsschutz). Schließlich müssen bei der Auswahl der Exportverpackung und klimatische Verhält­nisse, spezielle handelstechnische Belange (z. B. zollsichere Beschaffenheit, Markierung), Wünsche der Käufer und kommerzielle Erfordernisse be­rücksichtigt werden. Die Exportverpackung soll einerseits ihre Schutzfunktion erfüllen, andererseits möglichst preisgünstig, masse- und raumsparend (Auswir­kungen auf die Frachtkosten und eventuell auf die Zollbemessung) sein. In den Verträgen sollte die Exportverpackung stets eindeutig und detailliert vereinbart wer­den. Die unklare Formulierung „handelsübliche Verpackung" ist zu vermeiden. Internationalen und Standards sowie den Einfuhrbestim­mungen der Länder sollte unbedingt Rechnung getragen werden. Eine zweckmäßige Exportverpackung ist Vor­aussetzung für die Schadenverhütung. Bei Trans­portschäden durch mangelhafte Verpackung haftet weder der Frachtführer noch die Versicherung.