Fabrikgesetzgebung

Fabrikgesetzgebung — Anfänge der kapitalistischen Arbeitsgesetzgebung im 19. Jh., die in Form staat­licher Gesetze juristische Regelung bestimmter Arbeitsbedingungen in den kapitalistischen Fabri­ken brachte. Die Fabrikgesetzgebung beginnt in England mit der „Moral and Health Act" (1802), die gewisse Be­schränkungen der Kinderarbeit enthielt; es folgten Bestimmungen über die Länge des Arbeitstages und einige Arbeitsschutzregelungen. So begrenzte z. B. das Fabrikgesetz von 1833 den Normal­arbeitstag auf 15 Stunden, für Jugendliche von 13-18 Jahren auf 12 Stunden und für Kinder von 8-13 Jahren auf 8 Stunden. Zur Kontrolle der Gesetze wurden vom Parlament Fabrikinspektoren eingesetzt. Die Fabrikgesetzgebung war notwendig geworden, um größere soziale Konflikte und die totale Ruinierung der Arbeiter zu verhindern. Vor allem aber war die Fabrikgesetzgebung ein Ergebnis des Kampfes der Arbeiterklasse um Verkürzung des Arbeitstages. Dieser Kampf musste sowohl um die Einhaltung der bestehenden als auch um neue, günstigere Gesetze geführt werden. In Deutschland begann die Fabrikgesetzgebung 1839 mit der preußischen Regulation über die Beschäftigung der jugendlichen Arbeiter in Fabriken, der u. a. das Motiv zugrunde lag, die Wehrfähigkeit der Arbei­ter zu erhalten. Die Gewerbeordnung von 1869 enthielt dann Bestimmungen über den Jugend­lichen- und Frauenschutz, 1878 folgte erst die Einsetzung von Fabrikinspektoren (Gewer­beinspektoren). 1891 traten Vorschriften über die Arbeitsordnung in den Betrieben und ®über die Beschränkung der Jugendlichen- und Frauenarbeit in Kraft. Urspr. war die Fabrikgesetzgebung eine Ausnahmerege­lung, mit der Zeit ging sie in der Arbeitsgesetz­gebung der einzelnen Länder auf.