Fabrikstrafen

FabrikstrafenLohnabzüge bei Verstößen der Arbeiter gegen die vom Kapitalisten vor allem in der ersten Hälfte, des 19. Jh. in England und dann auch in anderen Ländern einseitig erlassene Fa­brikordnung oder Fabrikregulation. Durch die Fabrikstrafen sollten die kapitalistische Arbeitsdisziplin her­gestellt, die Ausbeutung der eingespart werden. Fabrikstrafen wurden erhoben, wenn der Arbeiter z. B. zu spät die Arbeit aufnahm, Werkzeug beschädigte, während der Arbeit sprach oder sang und Verschnaufpausen einlegte. Rechts­mittel gegen die Fabrikstrafen gab es nicht. Erst der or­ganisierte Klassenkampf der Arbeiter zwang die Unternehmer, das System der Fabrikstrafen zu mildern. Auch durch die Verbreitung des Akkordlohnes ver­loren die Fabrikstrafen an Bedeutung. In weniger entwickelten Ländern spielen Fabrikstrafen auch in der Gegenwart noch eine Rolle.