Facharbeiterprüfung

Facharbeiterprüfung — Prüfung zum Nachweis der Facharbeiterqualifikation. Durch die Facharbeiterprüfung wird be­stimmt, inwieweit der Prüfungsteilnehmer die in den staatlichen Lehrplänen für den Ausbildungs­beruf ausgewiesenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten beherrscht. Sie wird auf der Grund­lage einer staatlichen Prüfungsordnung durch­geführt. Die Facharbeiterprüfung wird vor einer Prüfungskommis­sion abgelegt, die sich aus qualifizierten, be­rufserfahrenen Facharbeitern bzw. anderen Werk­tätigen und Lehrkräften sowie aus je einem Ver­treter der Gewerkschaft bzw. Industriegewerk­schaft und der Freien Deutschen Jugend zusam­mensetzt. Die Prüfungskommission ist ein eh­renamtlich arbeitendes Gremium und wird vom Leiter der Abt. Berufsbildung und Berufsberatung beim Rat des Kreises bzw. Rat der Stadt bestä­tigt.