Fachschulabschluss

Fachschulabschlussdurch erfolgreiches Ablegen der in Rechtsvorschriften (Prüfungsordnung) fest­gelegten Prüfungen an einer Fachschule erreich­barer Qualifikationsgrad, Voraussetzung für die Ausübung einer Tätigkeit mit gleichartigen Qua­lifikationsanforderungen. Das für die Erteilung des Fachschulabschluss erforderliche Wissen und Können wird mit dem Studienplan der jeweiligen Fachrichtung bestimmt und kann durch Teilnahme am Direkt-, Fern- oder Abendstudium erworben werden. Für Werktätige, die sich das erforderliche Wissen und Können ohne Teilnahme am Fachschulstudium angeeignet haben, ist der externe Erwerb des Fachschulabschluss möglich. Mit dem Fachschulabschluss ist das Recht zur Führung einer ent­sprechenden Berufsbezeichnung (z. B. Ingenieur) verbunden.