Fahrausweis

Fahrausweis — Beförderungspapier im Personen­verkehr. Fahrausweis wird von Abfertigungsstellen oder im Beförderungsmittel (z. B. Kraftomnibus) als Fahrkarte, Fahr- oder Flugschein ausgegeben bzw. Selbstgebern (Automaten) entnommen. Der Fahrausweis begründet Abschluss sowie Inhalt eines Beför­derungsvertrages. Fahrausweis gelten entweder für einzelne oder für mehrere Fahrten (Flüge) und besitzen je nach Art des Fahrausweises eine Geltungsdauer zw. einem Tag (Lösungstag) und einem Kalenderjahr. Bei der Deutschen Reichsbahn, beim Kraftverkehr und im städtischen Nahverkehr werden zur Durchführung beliebig vieler Fahrten in einem bestimmten Gel­tungsbereich Zeitkarten ausgegeben. Die Funktion der Zeitkarte kann bei der Deutschen Reichsbahn der mit einem bes. Vermerk versehene Be­triebsausweis (Fahren auf Betriebsausweis) aus­üben.