Fahrlehrer

Fahrlehrer — von der Deutschen Volkspolizei zugelassener Ausbilder zum Erwerb der Fahrer­laubnis. Fahrlehrer kann nur derjenige werden, der die Gewähr für gewissenhafte und gründliche Aus­bildung bietet, die erforderliche Eignung nach­weist, die Fahrerlaubnis aller Klassen der jeweiligen Antriebsart besitzt, über eine entsprechende Fahrpraxis verfügt und die vorgeschriebene As­sistentenzeit abgelegt hat. Die Erlaubnis zur Ausbildung von Personen auf theoretischem oder praktischem Gebiet zur Führung von Kraftfahr­zeugen ist durch Fahrlehrerschein nachzuweisen.